Das maritime "Luechthuus" - Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Nachtmarken
Ortsfeste und schwimmende Leuchtfeuer.
Navigationsfunkdienst
Dienst für Zwecke der Funknavigation.
Nebelschallanlage
- Schallsender als Schiffahrtszeichen, der Schallwellen mit Kennung aussendet
und bei verminderter Sicht betreiben wird. Wurde früher als Navigationshilfe
benutzt,
heute fast nur noch als Objektschutz von Leuchttürmen, Molen und ähnlichen
Anlagen, in deren Nähe Schiffahrt stattfindet.
- Sender zum Geben eines Luft-Nebelschallzeichens oder eines Wasser-Nebelschallzeichens.
Nennreichweite
(eines Funkfeuers)
Derjenige Abstand in Seemeilen, in dem unter definierten Ausbreitungsbedingungen
die effektive Empfangsfeldstärke eines Funkfeuers einen festgelegten
Mindestwert hat, z.B. 50 µV/m.
Nenntragweite
- siehe auch Tragweite
- Tragweite eines Feuers oder Signallichtes in homogener Atmosphäre bei einer Meteorologischen Sichtweite von 10 sm, das entspricht einem Sichtwert der Luft von 0,7411.
Niedergang
Eingang und Treppe zu der meist tiefer als das Cockpit gelegenen Kajüte.
Niedrigwasser
niedrigster Wasserstand der Tide (Ebbe)
Nock
(die)
Das Ende des Baumes, nicht aber des Mastes. Das heißt Topp.
Nominelle
Reichweite (eines Luft-Nebelschallsenders)
Abstand, bei welchem ein Beobachter auf der Brückennock bei Nebelwetter
eine Hörwahrscheinlichkeit von 90% hat, wenn er einem von der Kommission
für Schallsignale des Internationalen Seezeichenverbandes definierten
Störgeräusch ausgesetzt ist, welches gleich oder stärker als
das auf 84 % der großen Handelsschiffe vorkommende Geräusch ist;
dabei wird angenommen, dass die Ausbreitung zwischen Schallsender und Beobachter
bei verhältnismäßig ruhigem Wetter und so erfolgt, als ob
keine Hindernisse vorhanden wären.
Nutzweite
Abstand zwischen dem auf Meereshöhe projezierten Standort eines Leuchtfeuers
und dem Punkt an dem der mit T0 tauchende Lichtstrahl dieses Feuers den Meeresspiegel
berührt.